Verwaltungsgerichtshof
19.03.1998
96/07/0210
GRS wie VwGH E 1994/07/28 92/07/0154 7
Die Bewilligungspflicht nach Paragraph 31 b, WRG 1959 dauert so lange, als die Abfälle gelagert sind. Diese Bestimmung erfaßt daher auch bereits vor ihrem Inkrafttreten (1.7.1990) ohne wasserrechtliche Bewilligung gelagerte Abfälle.