Verwaltungsgerichtshof
10.06.1999
96/07/0209
Der durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkte Eingriff in die Eigentümerposition des von der Einräumung Betroffenen berührt dessen aus Paragraph 354, ABGB erfließende Rechtsposition auch dann (Hinweis E 26.4.1995, 94/07/0147), wenn sich die Auswirkungen dieses Eingriffes ökonomisch zu Gunsten des Betroffenen auswirkten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/07/0017