Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1997

Geschäftszahl

96/07/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0058 2

Stammrechtssatz

Die - wenn auch durch Gutachten sachlich untermauerten - Interessen Fischereiberechtigter können die Versagung eines wasserrechtlich zu bewilligenden Projektes auch dann nicht rechtfertigen, wenn dies deren einzig wirksamen Schutz bedeutete.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

96/07/0208