Verwaltungsgerichtshof
08.04.1997
96/07/0206
Die Frage der Einräumung von Zwangsrechten zulasten eines Dritten stellt sich nicht, wenn dieser gegen das Vorhaben und die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung keinen Einwand erhoben hat.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0214