Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1997

Geschäftszahl

96/07/0195

Rechtssatz

Die Berechtigung zur Stellung eines Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist nicht vom Liegenschaftseigentum und damit auch nicht von der Zustimmung eines Miteigentümers abhängig.