Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1999

Geschäftszahl

96/07/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1

Stammrechtssatz

Eine Befristung iSd Paragraph 21, Absatz eins, WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig macht. Die Behörde kann durch Festsetzung eines kalendermäßig bestimmten Zeitpunktes, durch Bestimmung eines Zeitraumes, aber auch durch Hinweis auf irgendein Ereignis befristen; der Eintritt dieses Ereignisses muß aber gewiß sein (Hinweis E 27.4.1982, 82/07/0047).