Verwaltungsgerichtshof
10.07.1997
96/07/0122
Die im Paragraph 15, Absatz 3, WRG vorgesehene Erklärung von Wasserstrecken oder Wasserflächen als Winterlager der Fische stellt eine Verordnung dar (Hinweis E 8.10.1959, B 1947/59, VwSlg 5072 aus 1959,). Auf die Erlassung von Verordnungen hat niemand einen Anspruch.