Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1997

Geschäftszahl

96/07/0105

Rechtssatz

Nur solche vom Bewilligungsträger gesetzten Sachverhalte, die zwar aus Anlaß der Überprüfung des bewilligten Projektes wahrgenommen wurden, aber nicht selbst Projektsbestandteil sind, stellen sich als eigenmächtige Neuerungen iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG dar.