Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1997

Geschäftszahl

96/07/0105

Rechtssatz

Auflagen, die einer wasserrechtlichen Bewilligung als belastende Nebenbestimmung beigefügt sind, sind Vollstreckungstitel iSd Paragraph eins, VVG, soferne sie ausreichend präzisiert sind.