Verwaltungsgerichtshof
20.02.1997
96/07/0105
Die Vorschreibung alternativer Auflagen ist unter der Voraussetzung zulässig, daß jede Alternative zum gleichen, mit der vorgeschriebenen Maßnahme angestrebten Ergebnis führt (Hinweis E 23.4.1985, 83/04/0130, VwSlg 11752 A/1985).