Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1997

Geschäftszahl

96/07/0105

Rechtssatz

Ein rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid betreffend eine bestimmte Einwirkung auf Gewässer derogiert einem sachgleichen wasserpolizeilichen Auftrag betreffend die Unterbindung der genannten Einwirkung (Hinweis E 7.5.1991, 91/07/0026). In der Erlassung des Bewilligungsbescheides liegt somit keine Verletzung des Paragraph 68, Absatz eins, AVG wegen entschiedener Sache.