Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1996

Geschäftszahl

96/07/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/19 89/09/0005 10

Stammrechtssatz

Einem Leistungsbescheid, der mit einem die Bestimmung des Leistungsumfanges betreffenden Vorbehalt (nämlich Herstellung des Einvernehmens mit der Bezirksverwaltungsbehörde über Art und Ausmaß der aufgetragenen Arbeiten) verbunden ist, fehlt es mangels hinreichender Bestimmtheit an der Qualität eines Vollstreckungstitels iSd Paragraph eins, VVG (Hinweis E 3.5.1984, 83/06/0241).