Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1996

Geschäftszahl

96/07/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1996/02/28 95/07/0098 7

(hier: Standortgemeinde als Nachbar iSd Paragraph 29, Absatz 2, Ziffer 6, AWG 1990)

Stammrechtssatz

Unabhängig von der Parteistellung gem Paragraph 29, Absatz 5, Ziffer 4, AWG 1990 kann auch einer Standortgemeinde und den unmittelbar angrenzenden Gemeinden der Behandlungsanlage aus einem der anderen Rechtsgründe des Paragraph 29, Absatz 5, AWG 1990 Parteistellung zukommen, welche auch subjektiv-öffentliche Rechte und damit ein Beschwerderecht iSd Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG gewährt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Parteistellung ausdrücklich auf Paragraph 29, Absatz 5, Ziffer 4, AWG 1990, losgelöst von allenfalls in den im Paragraph 29, Absatz 2, AWG 1990 aufgezählten Rechtsvorschriften eingeräumten Rechten gestützt wird.