Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1997

Geschäftszahl

96/07/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1087/72 E 23. Jänner 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Für alle Verfahrensrügen gilt der Grundsatz, daß vor dem Verwaltungsgerichtshof die behauptete Verletzung eines prozessualen Rechtes nur insoweit zum Erfolg führen kann, als dadurch die Wahrung der aus materiell-rechtlichen Vorschriften erfließenden subjektiven Rechte des Bfrs beeinträchtigt wurde. (Hinweis auf E vom 28.10.1971, Zl. 1791/71)