Ein Projekt, das Uferbefestigungen, Hochwasserdämme, Begradigungen und Sohlestabilisierungen umfaßt, fällt unter Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten iSd § 41 Abs 1 WRG.Ein Projekt, das Uferbefestigungen, Hochwasserdämme, Begradigungen und Sohlestabilisierungen umfaßt, fällt unter Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten iSd Paragraph 41, Absatz eins, WRG.