Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1997

Geschäftszahl

96/07/0080

Rechtssatz

Ein Projekt, das Uferbefestigungen, Hochwasserdämme, Begradigungen und Sohlestabilisierungen umfaßt, fällt unter Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten iSd Paragraph 41, Absatz eins, WRG.