Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1996

Geschäftszahl

96/07/0075

Rechtssatz

Die Einräumung eines Fahrtrechtes (hier: durch von der Agrarbehörde genehmigtes Übereinkommen) sagt noch nichts über den Benützerkreis aus (Hinweis: Welser, Vertragsauslegung, Gutglaubenserwerb und Freiheitsersitzung, JBl 1983, 5).