Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1996

Geschäftszahl

96/07/0075

Rechtssatz

Bringungsrechte nach dem Krnt GSLG weisen bezüglich Inhalt und Funktion weitgehende Ähnlichkeiten mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten auf; dies legt es nahe, bei der Ermittlung des Umfanges eines Bringungsrechtes auf die privatrechtlichen Grundsätze über die Ausübung von Dienstbarkeiten zurückzugreifen.