Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1996

Geschäftszahl

96/07/0075

Rechtssatz

Der Ab-Hof-Verkauf ist dem Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes zuzuordnen, gehört doch der Verkauf von im eigenen Betrieb gewonnenen Produkten zum Kernbereich der landwirtschaftlichen Tätigkeit.