Behandlungsaufträge nach § 32 Abs 1 AWG 1990 ergehen unabhängig von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Verpflichteten (Hinweis E 13.4.1994, 91/07/0098).Behandlungsaufträge nach Paragraph 32, Absatz eins, AWG 1990 ergehen unabhängig von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Verpflichteten (Hinweis E 13.4.1994, 91/07/0098).