Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1996

Geschäftszahl

96/07/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/26 90/18/0275 2

VwSlg 13433 A/1991

Stammrechtssatz

Die Frage, ob die Erträgnisse eines geschlossenen Hofes zur angemessenen Erhaltung einer fünfköpfigen Familie ausreichen, kann nur auf der Basis der nach objektiven Kriterien zu ermittelnden Höhe des finanziellen Aufwandes zur angemessenen Erhaltung einer Familie dieser Größe beantwortet werden; es muß also feststehen, welcher finanzielle Aufwand erforderlich ist, um eine fünfköpfige Familie unter Bedachtnahme auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen zu erhalten.