Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1996

Geschäftszahl

96/07/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/16 89/07/0054 2

VwSlg 13096 A/1990

Stammrechtssatz

Gem Paragraph 34, Absatz 4, WRG obliegt es demjenigen, dessen Grundstücke und Anlagen in ein Schutzgebiet einbezogen werden sollen, bereits im Verfahren, in dem die entsprechenden Anordnungen in Aussicht genommen werden, zutreffendenfalls geltend zu machen, daß er dann seine Grundstücke und Anlagen nicht weiter auf die Art und in dem Umfang nutzen kann, wie es ihm auf Grund bestehender Rechte zusteht. Wird ein derartiges Vorbringen erstattet, dann ist die Beh zu Ermittlungen darüber verpflichtet, ob und inwieweit die betreffenden Behauptungen stimmen.