Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1998

Geschäftszahl

96/07/0006

Rechtssatz

Die Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 138, WRG müssen zum Zeitpunkt der Zustellung der erstinstanzlichen wasserpolizeilichen Aufträge vorliegen, um die jeweils erlassenen Aufträge nicht aus dem Grunde einer Beseitigung des Anlaß gebenden Sachverhaltes schon vor ihrer Erlassung rechtswidrig zu machen (Hinweis E 27.6.1995, 93/07/0061).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/07/0014

96/07/0015

96/07/0025

96/07/0026