Verwaltungsgerichtshof
29.10.1998
96/07/0006
Die Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 138, WRG müssen zum Zeitpunkt der Zustellung der erstinstanzlichen wasserpolizeilichen Aufträge vorliegen, um die jeweils erlassenen Aufträge nicht aus dem Grunde einer Beseitigung des Anlaß gebenden Sachverhaltes schon vor ihrer Erlassung rechtswidrig zu machen (Hinweis E 27.6.1995, 93/07/0061).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026