Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1998

Geschäftszahl

96/07/0006

Rechtssatz

Dem Wesen einer Abfalldeponie iSd Paragraph 31 b, WRG entspricht es, daß potentiell gefahrengeneigte und daher generell überprüfungsbedürftige Maßnahmen an ihr noch lange nach dem Zeitpunkt gesetzt werden, der sich als jener ihrer "Bauvollendung" iSd Paragraph 112, WRG verstehen ließe (Hinweis E 11.7.1996, 95/07/0020).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/07/0014

96/07/0015

96/07/0025

96/07/0026