Verwaltungsgerichtshof
29.10.1998
96/07/0006
Dem Wesen einer Abfalldeponie iSd Paragraph 31 b, WRG entspricht es, daß potentiell gefahrengeneigte und daher generell überprüfungsbedürftige Maßnahmen an ihr noch lange nach dem Zeitpunkt gesetzt werden, der sich als jener ihrer "Bauvollendung" iSd Paragraph 112, WRG verstehen ließe (Hinweis E 11.7.1996, 95/07/0020).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026