Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1998

Geschäftszahl

96/07/0006

Rechtssatz

Auch mit ("nur") im Zuge der Projektsrealisierung gesetzten, in der Konsenserteilung nicht gedeckten Maßnahmen im Deponiebereich wurde der Tatbestand einer Übertretung des WRG iSd Paragraph 138, Absatz eins, WRG verwirklicht, was die Wasserrechtsbehörde nach Maßgabe des Vorliegens der weiteren Tatbestandselemente der genannten Vorschrift zur Verhängung der in dieser Norm unterschiedlich vorgesehenen Rechtsfolgen berechtigt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/07/0014

96/07/0015

96/07/0025

96/07/0026