Verwaltungsgerichtshof
29.10.1998
96/07/0006
Ein Bescheid, mit welchem seinem Adressaten die Bewilligung erteilt wird, das darin beschriebene Vorhaben zu verwirklichen, setzt die geltenden Gesetze nicht außer Kraft und schafft bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung des bewilligten Vorhabens keinen rechtsfreien Zeitraum.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/07/0014
96/07/0015
96/07/0025
96/07/0026