Verwaltungsgerichtshof
18.12.1997
96/06/0280
GRS wie VwGH E 1997/03/06 95/09/0342 2
Aus Paragraph 70, Absatz eins, AVG ergibt sich, daß die zur Entscheidung über die Wiederaufnahme berufene Behörde nicht notwendigerweise auch zur Entscheidung des wiederaufgenommenen Verfahrens berufen ist.