Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1997

Geschäftszahl

96/06/0280

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/06/0063 5

Stammrechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 53, Absatz eins, Litera h, Tir BauO 1989 handelt es sich um ein Dauerdelikt.