Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1998

Geschäftszahl

96/06/0217

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/12 94/06/0248 3

Stammrechtssatz

Das Vorliegen einer Verordnung gem Paragraph 8, Absatz 3, Stmk LStVwG 1964 stellt nicht nur eine maßgebliche Tatbestandsvoraussetzung für das straßenbaurechtliche Bewilligungsverfahren, sondern auch für das darauf folgende Enteignungsverfahren dar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

96/06/0276

96/06/0251