Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1998

Geschäftszahl

96/06/0217

Rechtssatz

Der Umstand, daß trotz des Umbaues einer bestimmten Straße der Kreis der Benützer dieser Straße gleichbleibt, berührt die Frage, ob eine Straße iSd LStVwG Stmk 1964 vorliegt nicht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

96/06/0276

96/06/0251