Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.1996

Geschäftszahl

96/06/0168

Rechtssatz

Die Sonderflächenwidmung "Lebensmittelmarkt, Feuerwehr, Gendarmerie, drei Wohnungen" räumt keinen Immissionsschutz für Nachbarn ein, weil in den Regelungen betreffend Sonderflächen gem Paragraph 43, Tir ROG 1994 bis Paragraph 52, Tir ROG 1994 mit Ausnahme des Paragraph 45, Tir ROG 1994 (landwirtschaftliche Intensivtierhaltung) kein Immissionsschutz vorgesehen ist.