Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.1996

Geschäftszahl

96/06/0168

Rechtssatz

Durch den Hinweis, es fehle eine naturschutzbehördliche Bewilligung wird keine Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte des Nachbarn im Baubewilligungsverfahren geltend gemacht.