Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1998

Geschäftszahl

96/06/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/20 90/06/0097 2

(hier hinsichtlich einer öffentlichen Interessenstraße)

Stammrechtssatz

Da es im öffentlichen Interesse liegt, daß eine in einem Bebauungsplan vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche (Gemeindestraße) dauernden Bestand hat, ist eine Enteignung schon im Hinblick auf unstrittige Baumaßnahmen und Erhaltungsmaßnahmen erforderlich.