Verwaltungsgerichtshof
19.11.1998
96/06/0102
GRS wie VwGH E 1991/06/20 90/06/0097 2
(hier hinsichtlich einer öffentlichen Interessenstraße)
Da es im öffentlichen Interesse liegt, daß eine in einem Bebauungsplan vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche (Gemeindestraße) dauernden Bestand hat, ist eine Enteignung schon im Hinblick auf unstrittige Baumaßnahmen und Erhaltungsmaßnahmen erforderlich.