Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1999

Geschäftszahl

96/05/0196

Rechtssatz

Der Nachbar kann im Baubewilligungsverfahren die Untätigkeit der Baubehörde nur im Berufungsverfahren geltend machen, da eine Verletzung seiner Rechte erst durch die Baubewilligung eintreten kann.