Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.2000

Geschäftszahl

96/05/0166

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall dem Bauwerber der Ersatz der Barauslagen für die vom herangezogenen nichtamtlichen Sachverständigen angesprochene Gebühr nicht hätte vorgeschrieben werden dürfen, weil der nichtamtliche Sachverständige zu Unrecht bestellt wurde.