Verwaltungsgerichtshof
30.05.2000
96/05/0166
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall dem Bauwerber der Ersatz der Barauslagen für die vom herangezogenen nichtamtlichen Sachverständigen angesprochene Gebühr nicht hätte vorgeschrieben werden dürfen, weil der nichtamtliche Sachverständige zu Unrecht bestellt wurde.