Verwaltungsgerichtshof
16.04.1998
96/05/0142
Geht es nicht nur um Pflichtstellplätze und ist eine eher ungewöhnlich (hier rund 68 m) lange Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche gegeben, hat die Behörde die zu erwartenden Immissionswirkungen auf die Liegenschaften der Nachbarn zu prüfen (Hinweis E 4.4.1991, 90/05/0190).