Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.08.1996

Geschäftszahl

96/05/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/19 88/05/0073 3

Stammrechtssatz

Im Fall einer die Frage des Grenzverlaufes anders beurteilenden Entscheidung des zuständigen Gerichtes ist ein Grund für die Wiederaufnahme des Baubwilligungsverfahrens gegeben.