Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Geschäftszahl

96/05/0053

Rechtssatz

Ob das bewilligte Haus im Widerspruch zum Landesentwicklungsprogramm des Landes Bgld steht, betrifft kein im Paragraph 94, Absatz 3, Bgld BauO verankertes subjektiv-öff Recht.