Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Geschäftszahl

96/05/0053

Rechtssatz

Paragraph 63, Absatz 2, Bgld BauO bietet keinen Immissionsschutz in bezug auf die auf dem Nachbargrundstück frei herumlaufenden Wildtiere und vor einer Beeinträchtigung durch die Jagd.