§ 63 Abs 2 Bgld BauO bietet keinen Immissionsschutz in bezug auf die auf dem Nachbargrundstück frei herumlaufenden Wildtiere und vor einer Beeinträchtigung durch die Jagd.Paragraph 63, Absatz 2, Bgld BauO bietet keinen Immissionsschutz in bezug auf die auf dem Nachbargrundstück frei herumlaufenden Wildtiere und vor einer Beeinträchtigung durch die Jagd.