Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Geschäftszahl

96/05/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/05/0132 2

Stammrechtssatz

Auf die Einhaltung der einzelnen Widmungskategorien des Flächenwidmungsplanes besitzt der Nachbar nach Paragraph 94, Absatz 2, Bgld BauO nicht schlechthin ein subjektiv öffentliches Recht, doch ist ein solches dann anzunehmen, wenn die bestimmte Widmungskategorie auch einen Immissionsschutz gewährleistet. Nach Paragraph 16, Absatz eins, Bgld RPG ist mit der Widmung "Grünfläche" kein Immissionsschutz verbunden. Auch aus Paragraph 20, Absatz eins, Bgld RPG läßt sich kein Immissionsschutz der Nachbarn im Grünland ableiten.