Verwaltungsgerichtshof
26.04.2000
96/05/0051
Das raumordnungsrechtliche Ziel einer möglichen Vermeidung konfligierender Widmungen kommt dann nicht zum Tragen, wenn es sich um gewachsene Strukturen handelt (Hinweis E VfGH 10.10.1997, VfSlg 14976 aus 1997,).