Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2000

Geschäftszahl

96/05/0051

Rechtssatz

Dem Nachbarn steht nicht in jedem Fall ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Widmungskategorien zu, sondern nur dann, wenn diese auch einen entsprechenden Immissionsschutz gewährt (Hinweis E VwGH 12.10.1993, 93/05/0157).