Verwaltungsgerichtshof
07.03.2000
96/05/0028
GRS wie VwGH 1992/11/10 92/05/0053 1
(hier OÖ BauO 1976)
Ein Baubewilligungsverfahren stellt ein Projektgenehmigungsverfahren dar, sodaß Gegenstand des Verfahrens das in den Einreichplänen (und sonstigen Unterlagen) dargestellte Projekt ist, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender tatsächlicher Baubestand
(Hinweis E 31.3.1978, 697/77, 719/77, VwSlg 9513 A/1978).