Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1997

Geschäftszahl

96/04/0291

Rechtssatz

Interessen der Nahversorgung durch eine Gewerbeausübung des Bf stellen kein für das Unterbleiben der Entziehung der Gewerbeberechtigung relevantes Tatbestandsmerkmal dar.