Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.1998

Geschäftszahl

96/04/0269

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/08 94/04/0191 3

Stammrechtssatz

Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen aufgrund der Projektsunterlagen unzulässig (Hinweis E 30.6.1986, 85/04/0128).