Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1996

Geschäftszahl

96/04/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0024 E 16. März 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Ist eines der beiden in Paragraph 21, Absatz eins, 1. Satz VStG genannten Kriterien nicht erfüllt, so kommt eine Anwendung dieser Gesetzesstelle nicht in Betracht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/04/0155