Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1998

Geschäftszahl

96/04/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/22 96/04/0119 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab.