Verwaltungsgerichtshof
18.06.1996
96/04/0020
Die Erlangung der Parteistellung durch Nachbarn iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1994 setzt das Vorliegen qualifizierter Einwendungen voraus. Ein lediglich allgemein gehaltenes, nicht auf die konkreten Verhältnisse des Beteiligten abgestelltes Vorbringen stellt begrifflich keine Behauptung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes iSd Rechtsbegriffes einer Einwendung dar (Hinweis E 25.1.1994, 93/04/0153).