Verwaltungsgerichtshof
18.06.1996
96/04/0005
Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1994 stellt auf die von der Betriebsanlage ausgehenden Gefahren ab, und nicht etwa bloß auf Gefahren, die von Tätigkeiten oder Verfahren ausgehen, die in der Betriebsanlage ausgeübt bzw angewendet werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/04/0006