Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1996

Geschäftszahl

96/04/0005

Rechtssatz

Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1994 stellt auf die von der Betriebsanlage ausgehenden Gefahren ab, und nicht etwa bloß auf Gefahren, die von Tätigkeiten oder Verfahren ausgehen, die in der Betriebsanlage ausgeübt bzw angewendet werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/04/0006