Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1999

Geschäftszahl

96/03/0304

Rechtssatz

Der Behörde kann - an sich - nicht entgegengetreten werden, wenn sie auf Grund fortlaufend gesetzter Verwaltungsübertretungen (bereits) geringeren Unrechtsgehaltes das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit annimmt (Hinweis E 29.6.1994, 93/03/0266).