Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1998

Geschäftszahl

96/03/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/08/12 94/02/0242 1

Stammrechtssatz

Einem geschulten Organ der Straßenaufsicht kann die einwandfreie Beurteilung der Frage, wieso bei der Atemluftuntersuchung kein brauchbares Ergebnis zustandegekommen ist, zugemutet werden (Hinweis E 24.11.1993, 93/02/0178, 0284).